Felgen für den 2015er - was solltet ihr wissen?

Felgen für den 2015er - was solltet ihr wissen?

Beitragvon BlackSheep » Mi 16. Dez 2015, 08:25

Hey folks!

Neue Felgen und keine bei Ford gefunden? Hier könnt ihr lesen was ihr beachten müsst. Aufmerksam lesen und Ärger beim TÜV vermeiden :-)

http://blackmustangclub.de/?p=5174

oder:

Wer sich als Besitzer eines Mustang 2015 für neue Felgen interessiert und in den Regalen von Ford nichts findet, wird früher oder später mit den Fragen nach der Eintragungsfähigkeit und Zulassung konfrontiert. Leser Andre Neumann kennt sich in diesem Bereich sehr gut aus und beschreibt die ungefähre Vorgehensweise mit der Reihenfolge „leichte Sache“ bis „schwierig“ wie folgt:

1. Idealfall: Teilegutachten für Wunschfelge UND Mustang liegt vor. Wichtig: Das TGA muss Euren jeweiligen Fahrzeugtyp beinhalten. Gutachten nur mit V8 erwähnt und ihr fahrt einen Ecoboost = Gutachten gilt nicht für Euer Fahrzeug = Stress

2. Teilegutachten für ein vergleichbares Fahrzeug existiert und man kann von der berühmten "in etwa"-Wirkung ausgehen. Dann kann der Prüfer das Fahrzeug abnehmen, muss er aber nicht. Beispiel: TGA für V8 Mustang liegt vor, ihr fahrt aber einen Ecoboost (umgekehrt wird es schon schwieriger)

3. Teilegutachten für Felgen (entweder 1. oder 2.) liegt vor, es ist aber z.B. bereits ein Gewindefahrwerk mit Teilegutachten verbaut. Dann gilt das Felgengutachten wieder nicht für Euer Fahrzeug. Der TÜVler kann aber eine Einzelabnahme erteilen, muss aber nicht.

4. Kein Teilegutachten liegt vor, aber es existiert z.B. ein Festigkeitsgutachten. Viele Prüfer steigen spätestens seit diesem Jahr an dieser Stelle aus. 2016 wird es wieder schlimmer. Das Risiko steigt für den Prüfer und Arbeitsaufwand nimmt auch weiter zu. Auch hier kann mancher Prüfer die Abnahme noch erteilen.

5. Es gibt auch kein Festigkeitsgutachten, aber bei einer US Felge eines halbwegs namhaften Herstellers vielleicht einen Prüfbericht nach entsprechender SAE Norm. Spätestens jetzt trennt sich die Spreu vom Weizen und man kann die bundesweite Anzahl williger Prüfer an einer Hand abzählen. Die Möglichkeit besteht aber noch.

6. Nix von 1 - 5 ist der Fall = Vergesst es!

Ab 2. gilt fragt vor einem Kauf lieber Euren jeweiligen TÜV-Prüfer (bzw. DEKRA)! Für den eher süddeutschen Großraum kann ich Euch für sehr knifflige Fälle DEN Ansprechpartner empfehlen. Bestellt Chris einen schönen Gruß von mir! Unser Holden UTE (derzeit Deutschlands einziger mit Straßenzulassung) hat denen richtig Kopfzerbrechen bereitet, aber wir haben es geschafft mit RHD!

http://www.rhd-speedmaster.de/

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